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Das Recht auf Vergessenwerden in der Praxis: Wie Sie überprüfen, ob ein Dienst Sie wirklich gelöscht hat

Die DSGVO gibt Ihnen das Recht auf Vergessenwerden, aber wie können Sie sicher sein, dass Ihre Daten wirklich gelöscht wurden? Entdecken Sie, wie ein E-Mail-Alias zu Ihrem besten Verifizierungswerkzeug wird.

Von Leadership Team25.1.2026

Artikel 17 der DSGVO, bekannt als "Recht auf Löschung" oder "Recht auf Vergessenwerden", ist einer der stärksten Schutzmechanismen für europäische Bürger. Er erlaubt Ihnen, ein Unternehmen aufzufordern, alle Ihre personenbezogenen Daten zu löschen.

Theoretisch ist das hervorragend. In der Praxis ist es jedoch ein Vertrauensakt. Wenn Ihre Anfrage einmal gesendet wurde, wie können Sie überprüfen, ob das Unternehmen das Spiel fair gespielt hat? Wurden Ihre Daten aus der Hauptdatenbank gelöscht? Was ist mit Backup-Servern, Marketinglisten, Analysetools oder Support-Log-Dateien?

Das Problem: Ein blinder Vertrauensakt

Wenn Sie eine Löschungsanfrage von Ihrer Haupt-E-Mail-Adresse (z. B. max.mustermann@email.de) senden, haben Sie keine Möglichkeit zu wissen, ob Ihre Adresse irgendwo verbleibt. Monate später könnten Sie einen Newsletter, eine Benachrichtigung über aktualisierte Geschäftsbedingungen oder schlimmer noch, eine Benachrichtigung über eine Datenpanne erhalten, die beweist, dass Ihre Anfrage nicht vollständig befolgt wurde. Aber der Schaden ist bereits angerichtet.

Der E-Mail-Alias: Ihr digitaler Lügendetektor

Hier verwandelt der strategische Einsatz von E-Mail-Aliasen einen Vertrauensakt in eine überprüfbare Handlung. Durch eine gute digitale Hygiene können Sie jeden Alias in einen "Not-Aus-Schalter" verwandeln.

Die Methode ist einfach:

  1. Registrierung: Verwenden Sie für jeden neuen Dienst einen einzigartigen Alias. Um sich bei beispiel-dienst.de anzumelden, verwenden Sie nicht Ihre Haupt-E-Mail, sondern einen dedizierten Alias wie beispiel-dienst@meinalias.de.

  2. Löschungsanfrage: Wenn Sie Ihr Recht auf Vergessenwerden ausüben möchten, senden Sie Ihre offizielle Anfrage von diesem Alias beispiel-dienst@meinalias.de.

  3. Die Schlüsselaktion – Kontakt abbrechen: Sobald die Löschbestätigung eingegangen ist (oder nach einer angemessenen Frist), melden Sie sich bei Ihrem Alias-Manager (wie Junklmail) an und deaktivieren oder löschen Sie den Alias beispiel-dienst@meinalias.de.

Dieser letzte Akt ist es, der Ihre Falle schärft.

Der Wahrheitstest

Wenn beispiel-dienst.de nun versucht, Sie erneut zu kontaktieren, ergeben sich mehrere Szenarien:

  • Szenario 1: Ehrlichkeit. Sie werden nie wieder etwas erhalten. Das Unternehmen hat sein Wort gehalten und Ihre Daten aus all seinen Listen gelöscht. Gut gemacht.

  • Szenario 2: Nachlässigkeit. Das Unternehmen sendet Ihnen eine Werbe-E-Mail oder eine Benachrichtigung. Die E-Mail wird an beispiel-dienst@meinalias.de gesendet. Da der Alias deaktiviert ist, wird die E-Mail entweder blockiert oder sie wird mit einer Fehlermeldung (bounce) an den Absender zurückgeschickt. Sie haben den unwiderlegbaren Beweis, dass Ihre Anfrage nicht respektiert wurde. Sie können dann mit greifbaren Beweisen bei der zuständigen Datenschutzbehörde (z.B. dem BfDI) aktiv werden.

  • Szenario 3: Datenweiterverkauf. Ein Jahr später sendet Ihnen ein Unternehmen, von dem Sie noch nie gehört haben, eine E-Mail an beispiel-dienst@meinalias.de. Sie wissen nicht nur, dass beispiel-dienst.de Ihre Daten nicht gelöscht hat, sondern auch, dass sie diese verkauft oder durchsickern ließen.

Übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre Daten

Das Recht auf Vergessenwerden sollte nicht auf Vertrauen basieren. E-Mail-Aliase bieten Ihnen einen einfachen und leistungsstarken Überprüfungsmechanismus. Jede Registrierung wird zu einem Vertrag, dessen Bruch Sie jederzeit überprüfen können.

Indem Sie Ihre digitale Identität abschotten, schützen Sie sich nicht nur vor Spam; Sie befähigen sich, Ihre digitalen Rechte aktiv durchzusetzen.